Hier folgt eine vorläufige Beschreibung des Ausschusses für Konflikete und zur Beilegung von internen Streitereien.

Was der Vermittlungsausschuss tun kann
Wie der Name bereits sagt, handelt es sich bei dem Vermittlungsausschuss um ein vermittelndes Organ. Hierbei soll der Schwerpunkt in dem Bemühen der Vermittlung, zwischen zwei Parteien in einer für diese, nicht zu lösenden Konfliktsituation liegen. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt auf Konflikten im zwischenmenschlichen Bereich und zwischen zwei Parteien (Schüler/Lehrer, Lehrer/Schüler, Schüler/Schüler, Lehrer/Lehrer). Da es in jedweder Institution zu Spannungen und Konflikten kommen kann, möchte der Vermittlungsausschuss hier seinen Beitrag zur Lösung dieser in einer möglichst neutralen, mediatorischen Tätigkeit leisten. Da es jedoch in jeder Form von zwischenmenschlicher Beziehung nicht möglich ist, rein „objektive“ Maßstäbe anzulegen, soll betont werden, dass sich der Vermittlungsausschuss nicht als „richtendes“ Organ versteht und verstehen kann. Es soll lediglich für alle beteiligten Parteien richtungsweisend sein, einen Konsens mit- und nicht gegeneinander zu erzielen.
Was der Vermittlungsausschuss nicht tun kann
Der Vermittlungsausschuss kann nicht in Fragen der Notengebung tätig werden. Sollte z.B ein Kollegiat/ eine Kollegiatin mit seiner/ihrer Note unzufrieden sein, gilt es immer erst mit dem betreffenden Lehrer und ggf. erst im zweiten Schritt, mit der Fachbereichsleitung das Gespräch zu suchen. Generell gilt: Bei Konflikten jedweder Art, ist es wünschenswert, die betreffende Person „in einer ruhigen Minute“ vorerst persönlich anzusprechen, bevor diese Konflikte weiter bzw. nach außen getragen werden. Hierzu muss weiterhin gesagt werden: Da jeder sich „ausbreitende“ Konflikt in seinem Ursprung stets nur von Konflikten einzelner Beteiligter (Schüler/Lehrer, Lehrer/Schüler, Schüler/Schüler, Lehrer/Lehrer) ausgehen kann, kann dieser auch nur hier (in seinem Ursprung) erkannt und wenn möglich auch dort behoben werden. Der Fall „Einer gegen Alle“, „Alle gegen Einen“, würde damit ohnehin (in jeder Form von Gruppe) undenkbar, da diese immer nur aus der Summe ihrer einzelnen Mitglieder besteht.
Prozedere
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Ein Konflikt auf zwischenmenschlicher Ebene entsteht.
Die betroffene Person wird auf diesen direkt angesprochen.
Im gemeinsamen Gespräch findet sich keine Lösung, ggf. verschlimmert sich der Konflikt.
Ein Mitglied des Vermittlungsausschusses wird angesprochen (Lehrer/ Schüler). Es wird mit den Beteiligten ein gemeinsamer Termin vereinbart. Dieser findet in der Regel während der regulären Unterrichtszeit statt und kann bis zu einen Doppelblock dauern.
Person A trägt ihre/seine Version des Konfliktes vor. Person B trägt ihre/seine Version des Konfliktes vor. Innerhalb des Vermittlungsausschusses (oder in Anwesenheit der/ mit den Beteiligten, wenn nicht wieso?) wird gemeinsam ein Lösungsvorschlag erarbeitet. Dieser wird mit den Beteiligten besprochen.
