Gesetze und Verordnungen

„Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.“

Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832), dt. Dichter

Es gibt für die Kollegs und Abendgymnasien in Berlin eine gesetzliche Grundlage, die sogenannte VO-KA (“Verordnung über die staatlichen Kollegs und Abendgymnasien des Landes Berlin”).

Wer Zeit und Lust hat, kann in dieser Verordnung ein wenig schmöckern.