Der Besuch des Kollegs ist kostenlos!
Auch die Lehrbücher und Lehrmittel sind noch kostenlos. In der Zeit der leeren Kassen ist jedoch damit zu rechnen, dass gelegentlich ein Script selbst beschafft werden muss.
Kolleg besuchen und jobben?
Unser Kolleg ist eine Vollzeitschule mit Tagesunterricht!
Sie können deshalb während des Schulbesuchs keiner geregelten Berufstätigkeit nachgehen.
Deshalb haben Sie ein Anrecht auf Zuwendungen nach dem Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz (BAföG). Diese Förderung wird ab der Einführungsphase (11. Klasse) unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt und die erhaltenen Beträge müssen nicht zurückgezahlt werden.
Da die Förderung nach dem BAföG (ca. 540 Euro) zum Leben kaum ausreicht, dürfen Sie in geringem Umfang, d.h. bis zu ca. 4000 Euro jährlich, dazuverdienen, etwa durch Aushilfstätigkeiten oder Ferienjobs.
Förderung im Vorkurs
Wenn Sie den halbjährigen Vorkurs besuchen, bevor Sie in das Kolleg aufgenommen werden, ist die Förderung anders geregelt. Im Vorkurs ist die Förderung in der Regel vom Einkommen der Eltern abhängig! Es gibt jedoch Ausnahmen!
Der Vorkurs findet je nach Ihrer Wahl vormittags, nachmittags oder abends statt. Wählen Sie den Abendkurs, so können Sie in der Regel Ihrer Berufstätigkeit weiter nachgehen und erhalten deshalb keine Förderung.
Sind Sie im Vorkurs nicht berufstätig, dann können Sie auch BAfÖG-Förderung erhalten, diese wird aber, wie gesagt, vom Einkommen der Eltern abhängig gemacht.
30 Jahre oder mehr?
Wenn Sie 30 oder mehr Jahre zählen, gibt es Sonderregelungen! Unter bestimmten Umständen gibt es sogar vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung im Vorkurs!
Achtung! Den Vorkurs müssen alle, die 30 Jahre oder älter sind, auf jeden Fall besuchen, wenn Sie später im eigentlichen Lehrgang Förderung erhalten wollen, weil nur dann anerkannt wird, dass Sie eine zweite Ausbildung beginnen. Und die zweite Ausbildung müssen die Eltern nicht bezahlen.
Siehe (BAföG).
